Familie & Alltag • Begleitete Umgänge

An wen richtet sich die Hilfe?

Eltern minderjähriger Kinder, die getrennt leben und die u.A. Schwierigkeiten in der Kontaktanbahnung und bei der Durchführung der Umgangsregelung haben, können diese Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Unterstützung kann in Anspruch genommen werden, für

  • Umgangsberechtigte dritte Personen (§ 1685 BGB), wenn der Umgang dem Kindeswohl dienlich ist
  • Eltern, die durch Anordnung oder Empfehlung des Familiengerichtes (§156 FamFG) eine Beratung wahrnehmen müssen
  • Kinder und Jugendliche, die einen Umgang zu einem Elternteil wünschen.

Aufgaben und Leistungen

§ 18 SGB VIII
  • Vorgespräch mit den Elternteilen bzw. Umgangsberechtigten zur Absprache von Regeln während des Besuchskontaktes
  • Kennenlernen des Kindes/ der Kinder und vertraut machen mit den Räumlichkeiten
  • Elternberatung mit dem Ziel einer besseren Kooperation im Umgang mit dem Kind
  • Strukturierungshilfe für den Begleiteten Umgang und ggf. Vor- und Nachbereitung der Kontakte
  • Abschlussgespräch und Auswertung mit den Umgangsberechtigten
  • kontinuierliche Abstimmung zu den Fallverläufen und Klärung des Rahmens zwischen allen Beteiligten im Leistungszeitraum
  • Anbahnen von Kontakten zwischen den Familienmitgliedern und dem Umgangsbegleiter/der Umgangsbegleiterin
  • begleitende Beratung von Eltern und anderen Bezugspersonen
  • Anbahnen und/oder Begleiten der Umgangskontakte
  • kontrollierter Umgang zur Sicherstellung von Kontakten bei gleichzeitigem Schutz des Kindes
  • fallbezogene Erschließung, Nutzung und Einbeziehung im Sozialraum vorhandener Hilfe- und Unterstützungsstrukturen zur Verselbstständigung des Umgangs
  • Erarbeiten von Vereinbarungen für einen selbstständigen Umgang
  • Mediation

Informationen &
häufig gestellte Fragen

Ihre Ansprechpartner:in
für das Erstgespräch

Linda Stadelmeyer

Teamleitung