An wen richtet sich das Beratungsangebot?
Die Beratung nach §16 SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche und deren Familien/Alleinerziehende, die einen Beratungsbedarf z.B. zum Thema Erziehung haben.
Nach §17 SGB VIII beraten wir werdende Eltern, Eltern, Kinder und andere Bezugspersonen, die
- von Trennung und Scheidung betroffen sind
- Unterstützung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge wünschen
- Unterstützung der Eltern bei der Entwicklung von Konfliktbewältigungsstrategien benötigen
- Unterstützung bei der Entwicklung einer Beziehungskontinuität zwischen Eltern und Kindern benötigen
- Unterstützung und Begleitung bei der Entwicklung einer kooperativen Elternschaft benötigen
Aufgaben und Leistungen
§ 16 SGB VIII- Allgemeine Beratung / Identifizierung der „Stolpersteine“
- Beratung in Erziehungsfragen (Förderung d. erzieherischen Kompetenzen/Grenzsetzungskompetenz; Familiengespräch)
- Beratung in Beziehungs- / Paarkonflikten
- Anleitung zur altersgerechten Förderung von Kindern
- Auseinandersetzung mit Wertesystemen des Familiensystems
- Auswertung /Unterstützung der aktuellen schulischen Situation
- Auswertung der angewandten erzieherischen Kompetenzen
- Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
- Aufsuchen von anderen Einrichtungen/ z.B. Kinderarzt
- Beratung Sucht- oder Konsumverhalten
- Beratung Eltern/Paarkonflikte
- Biografische Arbeit
- Erarbeitung von Konfliktlösungsstrategien
- Familiengespräch
- Förderung der Eltern-Kind-Bindung
- Förderung eines zweckmäßigen Freizeitverhaltens
- Struktur erarbeiten im Haushalt/ ritualisierte Tagesstruktur
- Unterstützung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge
- Unterstützung der Eltern bei der Entwicklung von Konfliktbewältigungsstrategien
- Unterstützung bei der Entwicklung einer Beziehungskontinuität zwischen Eltern und Kindern
- Unterstützung und Begleitung bei der Entwicklung einer kooperativen Elternschaft
Informationen &häufig gestellte Fragen
- Wer übernimmt die Kosten?
Die Beratung nach §16 SGB VIII ist für Familien mit Wohnsitz in Potsdam-Mittelmark kostenfrei und anonym. Für interessierte Familien außerhalb des Landkreises kann ebenfalls eine Beratung erfolgen. Zur Finanzierung in diesem Fall klären wir sie gern im Einzelfall auf.
Die Beratung nach §17 SGB VIII wird im Regelfall durch das zuständige Jugendamt übernommen.