Hilfe zur Selbsthilfe
Es ist uns ein besonderes Anliegen Kinder und Jugendliche in dem Umfang zu unterstützen, indem tatsächlich ein Hilfebedarf besteht. Gleichzeitig sehen wir es als unseren vordergründigen Auftrag die Kinder und Jugendlichen in Ihrer Selbstständigkeit zu fördern und Ihren Selbstwert zu stärken.
Häufig gestellte Fragen
- Wer kann durch eine Kita- und Schulassistenz unterstützt werden?
Die Hilfe richtet sich an Kinder mit einer körperlichen, geistigen und/oder Mehrfachbehinderung sowie seelischen oder sozial-emotionalen Beeinträchtigungen im Sinne des § 99 SGB IX i.V.m. § 112 f. SGB IX und § 35a SGB VIII, die aufgrund ihrer Behinderung über wesentliche Teile des Kita- oder Schulalltags, in der Freizeit oder durchgängig einer individuellen Unterstützung oder Begleitung bedürfen.
- Wie ist der Weg eine Kita- oder Schulassistenz für ein Kind zu erhalten?
Je nach Bedarf des betroffenen Kindes ist ein Gutachten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes oder von einem Kinder- und Jugendpsychiater notwendig. Mit Vorliegen der Einschätzung, dass das Kind eine körper- und/ oder geistige Behinderung hat oder von einer solchen bedroht ist, kann ein Antrag auf Kita- oder Schulassistenz beim zuständigen Amt (Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche oder Jugendamt) gestellt werden. Hier werden die Voraussetzungen unter anderem die Teilhabeeinschränkung geprüft und beim Vorliegen aller Voraussetzungen eine Kita- oder Schulassistenz bewilligt. Anschließend werden durch den Kostenträger oder die Eltern die Träger angefragt, die Kita- oder Schulassistenzen in der Region stellen.
- Welche Aufgaben übernehmen Kita- und Schulassistenzen?
- Für Mobilität oder Orientierung innerhalb der Einrichtung sorgen
- ggf. Unterstützung beim An- und Auskleiden
- ggf. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- ggf. Hilfe beim Toilettengang
- Unterstützung in der Regelakzeptanz und dem Regelverständnis
- Unterstützung bei der Erledigung von Hausaufgaben, sowie der Organisation der Arbeitsmaterialien
- Hilfe bei der Integration/ dem Beziehungsaufbau in der Gruppe
- Motivation der Kontaktaufnahme zu anderen Kindern und Unterstützung bei der Kommunikation zu diesen
- Förderung zur Entwicklung der Selbstständigkeit
- Förderung der Bedürfnisäußerung vor allem ggü. den KollegInnen der Einrichtung (LehrerInnen, ErzieherInnen)
- in Krisensituationen – Sicherheit vermitteln, Gefahrenrisiko reduzieren
- Abbau von Berührungsängsten des entsprechenden Kindes
- Netzwerkarbeit, Absprachen mit Eltern, Therapeuten etc.
Darüber hinaus werden individuelle Aufgaben im Hilfeplangespräch gemeinsam mit allen
Beteiligten besprochen. - Wer übernimmt die Kosten für die Hilfe?
Die Kosten übernimmt im Regelfall, beim Vorliegen aller Voraussetzungen und nach Beantragung und Prüfung der zuständige Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche oder das zuständige Jugendamt.