Für wen bieten wir Schulbegleitung an?
Die Schulassistenz richtet sich an Kinder, die eine körper- und/oder geistige
Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind. Darüber hinaus muss eine tatsächliche Teilhabeeinschränkung in der jeweiligen Schule vorliegen.
Warum sind wir der geeignete Träger für die Erbringung der Schulassistenz?
Das Kind steht über den gesamten Hilfeverlaufsprozess im Fokus. Die Unterstützungsbedarfe als auch Wünsche und Rückmeldungen bilden die Grundlage unseres Handelns.
Unsere Mitarbeitenden als auch die Beteiligten rund um die Hilfe (Eltern,
Wohngruppen, ErzieherInnen) erhalten eine/n feste/n AnsprechpartnerIn, sogenannte FallmangerInnen aus dem Pusteblume-Büroteam. Die zuständige FallmanagerIn wird bei Hilfeplangesprächen anwesend sein, Berichte überprüfen, die Schulassistenz im Hinblick auf Fortbildungen beraten und den gesamten Prozess des Hilfeverlaufs begleiten.
Unseren Mitarbeitenden stehen ein umfangreicher Fortbildungskatalog ebenso zur Verfügung wie regelmäßige Supervisionsangebote.
Zudem werden unsere Schulassistenzen durch unsere Kollegin aus der fachlichen Beratung unter anderem durch Hospitationen begleitet, die neben der Begleitung durch unsere FallmanagerInnen eine weitere Säule unserer Qualitätssicherung darstellt.
Informationen &häufig gestellte Fragen
- Wie ist der Weg eine Schulassistenz für ein Kind zu erhalten?
Je nach Bedarf des betroffenen Kindes ist ein Gutachten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes oder von einem Kinder- und Jugendpsychiater notwendig. Mit Vorliegen der Einschätzung, dass das Kind eine körper- und/ oder geistige Behinderung hat oder von einer solchen bedroht ist, kann ein Antrag auf Kita- oder Schulassistenz beim zuständigen Amt (Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche oder Jugendamt) gestellt werden. Hier werden die Voraussetzungen unter anderem die Teilhabeeinschränkung geprüft und beim Vorliegen aller Voraussetzungen Schulassistenz bewilligt. Anschließend werden durch den Kostenträger oder die Eltern die Träger angefragt, die Schulassistenzen in der Region stellen.
- Welche Aufgaben übernehmen Schulassistenzen?
- Für Mobilität oder Orientierung innerhalb der Schule sorgen
- ggf. Unterstützung beim An- und Auskleiden
- ggf. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- ggf. Hilfe beim Toilettengang
- Unterstützung in der Regelakzeptanz und dem Regelverständnis
- Unterstützung bei der Erledigung von Hausaufgaben, sowie der Organisation der Arbeitsmaterialien
- Hilfe bei der Integration/ dem Beziehungsaufbau in der Gruppe
- Motivation der Kontaktaufnahme zu anderen Kindern und Unterstützung bei der Kommunikation zu diesen
- Förderung zur Entwicklung der Selbstständigkeit
- Förderung der Bedürfnisäußerung vor allem ggü. Pädagogen des Hortteams
- Begleitung in Krisensituationen – Sicherheit vermitteln, Gefahrenrisiko reduzieren
- Abbau von Berührungsängsten des entsprechenden Kindes
- Netzwerkarbeit, Absprachen mit Eltern, Therapeuten etc.
Darüber hinaus werden individuelle Aufgaben im Hilfeplangespräch gemeinsam mit allen Beteiligten
besprochen. - Wer übernimmt die Kosten für die Hilfe?
Die Kosten übernimmt im Regelfall, beim Vorliegen aller Voraussetzungen und nach Beantragung und Prüfung der zuständige Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche oder das zuständige Jugendamt.