Für wen eignet sich diese besondere Wohnform?
Die besondere Wohnform eignet sich für Menschen zwischen 18 und 35 Jahren mit einer Intelligenzminderung. Dabei sind 8 der 13 Plätze insbesondere auf Menschen im Autismus-Spektrum ausgelegt.
Die Wohnform ist nicht die geeignete Einrichtung für Menschen mit einer Suchterkrankung.
Impressionen Besondere Wohnform „Oase“
Ziele
- das Ermöglichen einer größtmöglichen Selbstständigkeit und Unabhängigkeit
- mit passgenauer Unterstützung ein weitestgehend selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu ermöglichen
- auf diesem Weg werden Kompetenzen und Ressourcen entwickelt, gefestigt und gestärkt
Methoden
- feste Tagesstruktur gibt Sicherheit
- Zwei-Milieu-Prinzip (Besuch einer externen Tagesstruktur gewünscht)
- Methoden der unterstützten Kommunikation
- Bezugsbetreuersystem
- Feste Teams in den jeweiligen Gruppen
Räumliche Gegebenheiten
- die Oase liegt in einer Einfamilienhaussiedlung in Falkensee
- die zwei Wohnhäuser mit 3 Wohngruppen stehen auf 1600m²
- jeder junge Erwachsene verfügt über ein ca. 18m² großes Einzelzimmer und teilt sich mit einem/einer MitbewohnerIn ein Badezimmer
- den BewohnerInnen stehen darüber hinaus ein Snoezelraum, ein Bewegungsraum sowie ein Pflegebad zur Verfügung
- in jeder WG gibt es ein Wohn- und Essraum mit Küche
- im Garten befinden sich ein Pavillon mit Grillbereich, Hochbeete und umfangreiche Sitzmöglichkeiten
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Informationen &häufig gestellte Fragen
- Gibt es freie Plätze?
Freie Plätze werden auf der Seite freiplatzmeldungen.de veröffentlicht. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit eine Mail mit einer Interessenbekundung an oase@deine-pusteblume.de zu senden.
- Wer übernimmt die Kosten für die besondere Wohnform?
In der Regel das Sozialamt im speziellen der zuständige Bereich „Eingliederungshilfe für Erwachsene“. Die Kosten setzen sich aus den Betreuungskosten, den Mietkosten sowie den Kosten zur Verpflegung zusammen.
- Wie ist der Ablauf für eine Aufnahme?
Nach der Übermittlung wesentlicher Unterlagen zu dem potenziellen Bewohnenden findet eine umfangreiche Prüfung durch die Einrichtungsleitung und ggf. das Team der Oase statt.
Sollte die Einschätzung der Oase vorliegen, dass eine Aufnahme auf Grund der vorliegenden Bedarfe vorstellbar ist, findet ein Probewohnen für 1-2 Wochen statt. Der Zeitraum wird gemeinsam mit dem gesetzlichen Betreuer und ggf. der momentanen Wohnstätte besprochen. Im Zuge des Probewohnens wird eine Einschätzung vorgenommen, ob die Bedarfe des potenziellen Bewohnenden durch die Oase gedeckt werden können.
Sollte die Entscheidung positiv für einen Einzug durch alle Beteiligten getroffen werden, wird ein Wohn- und Betreuungsvertrag geschlossen, eine Kostenübernahmeerklärung durch die gesetzlichen Betreuer beigebracht und der Einzugstermin besprochen.
- Gibt es die Möglichkeit für Angehörige die BewohnerInnen zu besuchen oder tageweise etwas zu unternehmen?
Ja. Sie haben als Angehörige jederzeit die Möglichkeit die Bewohnenden zu besuchen oder etwas zu unternehmen. Sie teilen Ihre Absichten der Einrichtungsleitung mit und besprechen mit ihr, wann und in welchem Umfang die Besuche für den Bewohnenden zuträglich sind. Insbesondere die ersten Wochen nach der Aufnahme steht die Eingewöhnung des Bewohnenden im Vordergrund und bildet die Grundlage für die gemeinsame Entscheidung.