§ 16 SBG VIII – allgemeine Förderung der Familie und Erziehung
Diese Hilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche und deren Familien/Alleinerziehende bei denen Hilfe und Unterstützungsbedarf vermutet wird.
§ 17 SGB VII Beratung in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Beraten können werdende Eltern, Eltern, Kinder und andere Bezugspersonen, die
- von Trennung und Scheidung betroffen sind
- Unterstützung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts zur
Wahrnehmung der elterlichen Sorge wünschen
- Unterstützung der Eltern bei der Entwicklung von Konfliktbewältigungsstrategien benötigen
- Unterstützung bei der Entwicklung einer Beziehungskontinuität zwischen Eltern und Kindern benötigen
- Unterstützung und Begleitung bei der Entwicklung einer kooperativen Elternschaft benötigen
Beratung nach § 16 SBG VIII – allgemeine Förderung der Familie und Erziehung erfolgt ohne einen Hilfeplanprozess. Die Beratungssuchenden können sich anonym bei uns melden. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Der Gesamtumfang der Hilfe pro Familiensystem ist auf eine Stundenanzahl befristet. Der Datenschutz der Familie bleibt gesichert. Es ist keine Hilfeplanung erforderlich.
Beratung nach § 17 SGB VIII - Beratung in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung erfolgt mit einem Hilfeplanprozess. Die Finanzierung übernimmt das jeweilige Jugendamt. Es werden gemeinsame Absprachen mit dem Jugendamt, den Eltern, den Kindern und möglichen anderen Bezugspersonen durchgeführt, um über die Art der fachlichen Begleitung und des zeitlichen Rahmens zu sprechen. Anschließend kann die sozialpädagogische Arbeit gemeinsam und in Einzelgespräche mit den Eltern, Kindern und anderen Bezugspersonen erfolgen.
§ 16 SGB VIII
Das Unterstützungsangebot wird in Form von Kurzzeitberatungen/Kurzzeitintervention geleistet. Die Beratung kann in den Räumlichkeiten des Trägers sowie im häuslichen Umfeld stattfinden. Ziel der Hilfe ist eine Befähigung der Familien die Herausforderungen im Familienalltag eigenständig zu bewältigen oder es erfolgt nach Klärung und Absprache der Bedarfe eine Weitervermittlung an geeignete Dritte. (z.B. Fachdienst Kinder, Jugend und Familie, Familienzentrum, Jobcenter, Schuldnerberatung).
§ 17 GB VIII
Eltern sollen in allen Fragen zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung Beratungsangebote nutzen können. Die Beratung soll Eltern unterstützen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern sollen sie unterstützt werden, ihre Elternverantwortung wahrzunehmen und eine kooperative Elternschaft zu entwickeln.
Mit folgenden Themenfeldern können sich Beratungssuchende an uns wenden:
- Allgemeine Beratung / Identifizierung der „Stolpersteine“
- Beratung in Beziehungs- / Paarkonflikten
- Anleitung zur altersgerechten Förderung von Kindern
- Auseinandersetzung mit Wertesystemen des Familiensystems
- Auswertung /Unterstützung d. aktuellen schulischen Situation
- Auswertung d. angewandten erzieherischen Kompetenzen
- Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
- Aufsuchen von anderen Einrichtungen/ z.B. Kinderarzt
- Beratung Sucht- od. Konsumverhalten
- Beratung Eltern/Paarkonflikte
- Beratung in Erziehungsfragen (Förderung d. erzieherischen Kompetenzen/Grenzsetzungskompetenz)
- Biografische Arbeit
- Erarbeitung von Konfliktlösungsstrategien
- Familiengespräch
- Förderung d. Eltern-Kind-Bindung
- Förderung eines zweckmäßigen Freizeitverhaltens
- Struktur erarbeiten im Haushalt/ ritualisierte Tagesstruktur
Sollten weitere Unterstützungsbedarfe bestehen, werden die Familien über Angebote aufgeklärt und weitervermittelt an AnsprechpartnerInnen der jeweiligen Institutionen.